Die Bundesrepublik hat ihr Grundgesetz, wir haben dazu noch unsere Vereinssatzung. Sie beschreibt die Ziele des Vereins und regelt das Zusammenspiel aller Mitglieder incl. Rechte und Pflichten. Als eingetragener, gemeinnütziger Verein (e.V.), müssen wir u.a. für die steuerliche Begünstigung bestimmte Kriterien erfüllen, die in der Satzung zum Ausdruck kommen - das Amtsgericht Böblingen hat geprüft und genehmigt (AZ xyz).
Satzung als PDF-Datei herunterladen
Beitragsordnung als PDF-Datei herunterladen Anlage zur Beitragsordnung (Gebühren) als PDF-Datei herunterladen
Geschäftsordnung als PDF-Datei herunterladen
Jugendordnung als PDF-Datei herunterladen
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Ordnung zur Regelung der Aufsichtspflicht als PDF-Datei herunterladen
Unsere Sportgeräte sind auch Waffen, die mithin einen sorgfältigen Umgang erfordern. Dabei ist zunächst mal unerheblich, ob es sich um sogenannte “scharfe” oder “nur” Luftdruckwaffen handelt, selbst ein Bogen kann Verletzungen herbeiführen. Der gesamte Schießbetrieb unterliegt deshalb einer Schieß- und Standordnung, deren Einhaltung die vom Waffengesetz (WaffG) vorgeschriebenen Standaufsichten zu überwachen haben. Vor Aufnahme des Schießens ist deshalb die Anmeldung bei der jeweiligen Standaufsicht erforderlich. Die Standaufsichten sind auch erster Ansprechpartner für interessierte Besucher.
Schieß- und Standordnung DSB als PDF-Datei herunterladen
Schießordnung für Bogenschießplätze DSB als PDF-Datei herunterladen
Aufsichtspläne für die Gewehr-, Pistolen und Bogenstände sind in den jeweiligen Schießständen ausgehängt.
Für das Jugendtraining fordert das Waffengesetz die Anwesenheit einer Person mit Jugendbasislizens (JuBaLi). Ein
Verzeichnis der JuBaLi-Inhaber befindet sich in der Arbeitsmappe der Schießaufsichten.
Die waffenrechtlichen Vorschriften hinsichtlich Bedürfnis, Erwerb, Transport und Aufbewahrung von Waffen sind sehr vielschichtig. Antragsvordrucke für waffenrechtliche Erlaubnisse werden i. d .R. von den Erlaubnisbehörden zum Download bereitgestellt. Im Interesse eines reibungslosen Genehmigungsverfahrens empfehlen wir unseren Vereinsmitgliedern, bereits vor beabsichtigter Antragstellung, mit unserem Waffenrechtsbeauftragten (siehe Arbeitsmappe Schießaufsichten) Kontakt aufzunehmen. Er klärt über die Voraussetzungen auf, berät und hilft ggf. bei der Antragstellung.
In eigener Zuständigkeit und Verantwortung fällt das vorübergehende Überlassen einer Sportwaffe zum Beispiel für Wettkämpfe, dem Transport zur Büchsenmacherwerkstatt und dergleichen. Zum Nachweis der Rechtmäßigkeit ist der ausgefüllte Vordruck für Überlassung vom Sportler bzw. Transporteur mitzuführen.
Vordruck für Überlassung als PDF-Datei herunterladen (Vordruck folgt).
Merkblätter sollen die erworbene Sachkunde auffrischen bzw. interpretieren/kommentieren und/oder über Waffenrechtsänderungen berichten. Diese werden fallweise an den Pinntafeln der Schießstände ausgehängt und/oder den Betroffenen ausgehändigt. Dieser Vereinsservice entbindet aber nicht von der eigenen Pflicht zur Information!
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